Entlastungsangebote nutzen
Pflegende Angehörige können auf vielfältige Entlastungsangebote zurückgreifen – von finanzieller Hilfe bis zu Schulungen.
Die Pflege von Angehörigen ist oft belastend. Pflegekassen und regionale Stellen bieten finanzielle, praktische und emotionale Entlastung.
Die Pflege als fordernde Aufgabe
Die Pflege einer oder eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Pflegeversicherung und regionale Angebote bieten Entlastungsmöglichkeiten:
- Finanzielle Unterstützung für Ersatzpflegepersonen
- Kurzzeit-, Tagespflege- und Betreuungsangebote
- Individuelle Schulungen und Angehörigengruppen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI).
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege können Sie nutzen, wenn Sie als private Pflegeperson z. B. durch Krankheit oder Urlaub ausfallen. Kurzzeitpflege ist für Übergangszeiten sinnvoll.
Seit dem 01.07.2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege im gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Im Kalenderjahr stehen bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Die sechsmonatige Wartezeit entfällt.
Umwandlungsanspruch ab Pflegegrad 2
Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie bis zu 40 % Ihres monatlichen Pflegesachleistungsbetrags in Alltagsunterstützung umwandeln.
Tipps zur Nutzung
Kombinieren Sie Entlastungsbetrag, gemeinsamen Jahresbetrag und die Umwandlung für eine optimale Entlastungs-Struktur. Die Übertragung nicht genutzter Beträge auf Folgemonate ist bis zum 30. Juni des Folgejahres möglich.
Individuelle Schulungen und Pflegekurse für Angehörige sind kostenfrei und unabhängig vom Pflegegrad (§ 45 SGB XI).