Hilfsmittel beschaffen
Pflegehilfsmittel wie Duschsitze oder Pflegebetten fördern die Selbstständigkeit. Verbrauchsprodukte werden ab Pflegegrad 1 mit bis zu 40 Euro monatlich bezuschusst.
Pflege- und Hilfsmittel unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag – von Pflegebetten bis zu Inkontinenzprodukten. Viele werden von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen.
Pflegehilfsmittel zur Unterstützung im Alltag
Pflegehilfsmittel sind Gerätschaften und Materialien, die dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern und ein selbstständigeres Leben zu ermöglichen. Hierzu zählen z. B. Sitze für Badewanne und Dusche, Pflegebetten und Toilettenstühle.
Diese können vom Kliniksozialdienst oder von Hausärzten verschrieben werden. Gehhilfen wie Rollatoren und Rollstühle müssen von Hausärzten verordnet werden. Bei technischen Hilfsmitteln ist eine einmalige Zuzahlung von 10 %, maximal 25 Euro, zu leisten.
Verbrauchsprodukte
Desinfektionsmittel, Mundschutz, Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Für diese Mittel erhalten gesetzlich versicherte Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 40 Euro pro Monat.
Inkontinenzprodukte
Für Inkontinenzmaterial ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Bei dauerhaftem Bedarf kann eine Dauerverordnung ausgestellt werden.
Schritte zur Versorgung
- Rezept von Hausärztin oder Hausarzt einholen
- Rezept im Sanitätshaus, Apotheke oder Online-Shop einreichen
- Anbieter beraten und stellen Testpakete zusammen
- Je nach Versorgung kann eine Eigenbeteiligung erforderlich werden