Pflegeberatung in Anspruch nehmen
Sie haben Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Pflegekassen bieten auch Schulungen und Informationsmaterial an.
Wenn Pflegebedarf absehbar oder eingetreten ist, lohnt sich eine frühzeitige Beratung. Pflegekassen und Pflegestützpunkte bieten kostenlose Unterstützung – telefonisch, online oder vor Ort.
Pflegeberatung
Wenn eine Pflegesituation entsteht, die organisiert werden muss, ist professionelle Beratung empfehlenswert. Wenden Sie sich an den Beratungsdienst Ihrer Pflegekasse oder den örtlichen Pflegestützpunkt.
Speziell geschulte Beraterinnen und Berater informieren über Sozialleistungen, ehrenamtliche Dienste und professionelle Pflegeangebote. Sie unterstützen bei der Organisation und beantworten Fragen rund um die Pflege – neutral, kostenlos und unabhängig.
Fordern Sie Informationsmaterialien, Pflegekurse und Schulungen bei Ihrer Pflegekasse an.
Pflichtberatung bei Pflegegeld (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen sich regelmäßig von zertifizierten Pflegefachkräften beraten lassen.
- Pflegegrad 1: Freiwillig, alle sechs Monate verfügbar
- Pflegegrad 2 und 3: Alle sechs Monate (verpflichtend)
- Pflegegrad 4 und 5: Alle drei Monate (verpflichtend)
Bei Nichteinhaltung der Fristen kann es zur Kürzung oder Einstellung der Leistungen kommen.