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26. Februar 2026

Pflegegrad einschätzen

Beim Pflegegrad zählt vor allem, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Notieren Sie möglichst konkret, in welchen Bereichen regelmäßig Hilfe benötigt wird.

Bevor Sie einen Pflegegrad offiziell beantragen, ist es sinnvoll, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf möglichst genau einzuschätzen.

Grundlagen des Pflegegrades

Im Mittelpunkt steht nicht die Erkrankung selbst, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist. Es wird geschaut, wie stark jemand im Alltag auf Hilfe angewiesen ist – nicht nur körperlich, sondern auch kognitiv und psychisch.

Dabei werden verschiedene Lebensbereiche (sogenannte Module) betrachtet. Für jedes Modul werden Punkte vergeben, die dann je nach Bedeutung für das tägliche Leben unterschiedlich gewichtet werden. Aus allen gewichteten Punktwerten ergibt sich der Pflegegrad (1-5).

Die Pflegekasse beauftragt den MD (Medizinischer Dienst) oder Medicproof (bei Privatversicherten), der im Rahmen der Begutachtung für jedes Modul Punkte vergibt.

Die 6 Module zur Begutachtung

Nicht alle Einschränkungen wirken sich gleich stark auf das tägliche Leben aus. Bei der Begutachtung wird geschaut, wie selbstständig jemand in verschiedenen Lebensbereichen ist. Jeder Bereich zählt unterschiedlich viel.

Zum Beispiel: Wer sich nicht mehr selbst waschen oder anziehen kann, ist deutlich stärker eingeschränkt, als jemand, der nur beim Kochen Unterstützung benötigt. Darum zählt die Selbstversorgung mit 40 % am meisten.

  • Mobilität (10 %) – z. B. Aufstehen, Treppensteigen
  • Kognitive & kommunikative Fähigkeiten (15 %) – z. B. Orientierung, Kommunikation
  • Selbstversorgung (40 %) – z. B. Körperpflege, Essen
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %) – z. B. Medikamente, Arztbesuche
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
  • Außerhäusliche Aktivitäten & Haushaltsführung (0 % – nur Dokumentation)

Das Punktesystem

Die Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad:

  • Unter 12,5 Punkte: kein Pflegegrad
  • 12,5 – unter 27: Pflegegrad 1
  • 27 – unter 47,5: Pflegegrad 2
  • 47,5 – unter 70: Pflegegrad 3
  • 70 – unter 90: Pflegegrad 4
  • 90 – 100: Pflegegrad 5

Hilfsmittel zur Selbsteinschätzung

  • Online Pflegegrad-Rechner von seriösen Anbietern (z. B. Krankenkassen oder Verbraucherzentralen)
  • Selbsteinschätzungsbogen / Pflegetagebuch für eine Woche führen
  • Professionelle Pflegeberater (§ 7a SGB XI) oder Pflegedienste – oft kostenlos

Abschließender Hinweis

  • Beschreiben Sie den tatsächlichen Hilfebedarf möglichst ehrlich und realistisch
  • Auch psychische Belastungen und kognitive Einschränkungen zählen stark
  • Denken Sie daran, den Bedarf an Hilfsmitteln mit anzugeben