Pflegeunterstützungsgeld
Bis zu 10 Tage unbezahlte Freistellung bei akuter Pflegesituation – ohne Vorankündigung. Pflegeunterstützungsgeld kann bei der Pflegekasse beantragt werden.
Bei plötzlichem Pflegebedarf können nahe Angehörige bis zu 10 Tage kurzfristig von der Arbeit freigestellt werden – mit Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse.
Was ist Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Es unterstützt berufstätige Personen, die kurzfristig die Arbeit unterbrechen müssen, um sich um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu kümmern. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, die von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gezahlt wird.
Wann haben Sie Anspruch?
- Betroffener Personenkreis: Nahe Angehörige, z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern
- Akute Pflegesituation: Der Pflegebedarf tritt plötzlich auf, etwa nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt
- Kurzfristige Arbeitsverhinderung: Bis zu 10 Arbeitstage Unterbrechung
- Berufstätigkeit: Angestellt oder selbstständig – unabhängig von Betriebsgröße
Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?
In der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für Selbstständige auf Basis des durchschnittlichen Arbeitseinkommens.
Wie beantragt man das Pflegeunterstützungsgeld?
- Arbeitgeber sofort informieren
- Ärztliche Bescheinigung über akuten Pflegebedarf einholen
- Antrag bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen stellen
- Erforderliche Unterlagen einreichen (ärztliche Bescheinigung, Arbeitgeberbestätigung, Bankverbindung)
Wichtige Hinweise
Das Pflegeunterstützungsgeld wird pro pflegebedürftige Person gewährt – mehrere Angehörige können sich die zehn Tage aufteilen. Für längere Auszeiten gibt es andere Regelungen, z. B. Pflegezeit oder Familienpflegezeit.